1. Geltung
1.1 Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Projekt-, Beratungs- und Schulungsangebote des IPF und für sämtliche Verträge des IPF mit Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistungen.
1.2 Soweit Verträge oder Angebote des IPF schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
2. Umfang des Auftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang des konkreten Auftrags wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Das IPF ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch das IPF selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
3. Sicherung der Unabhängigkeit
3.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4. Berichterstattung / Berichtspflicht
4.1 Das IPF verpflichtet sich, über die Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
4.2 Das IPF ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
5. Schutz des geistigen Eigentums
5.1 Die Urheberrechte an den vom IPF und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Manuskripte, Gutachten, Datenträger etc.) verbleiben beim IPF. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftraggebers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
5.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt das IPF zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
6. Haftung / Schadenersatz
6.1 Das IPF haftet dem Auftraggeber für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom IPF beigezogene Dritte zurückgehen.
6.2 Die Teilnahme an Seminaren, Workshops, Veranstaltungen etc. erfolgt auf eigene Gefahr, für etwaige personenbezogene Schäden haftet das IPF nur im Falle grober Fahrlässigkeit.
6.3 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von einem Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
6.4 Sofern das IPF das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt das IPF diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
7. Geheimhaltung / Datenschutz
7.1 Das IPF verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit, überlassene Daten des Auftraggebers erhält.
7.2 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
7.3 Das IPF ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
8. Honorar
8.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält das IPF ein Honorar gemäß der vertraglichen Vereinbarungen. Das IPF ist berechtigt, nach Aufwand und dem Arbeitsfortschritt entsprechend Anzahlungen und Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch das IPF sofort fällig.
8.2 Das IPF wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
8.3 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, so behält das IPF den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist zu leisten.
8.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist das IPF von Ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
8.5 Stornierungen von vereinbarten Trainings, Schulungen, Seminaren etc. bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei, zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des vereinbarten Honorars, unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn 100% in Rechnung gestellt.
9. Dauer des Vertrages
9.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss eines Projekts, oder mit der vertraglich vereinbarten Laufzeit.
9.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung der vertraglich fixierten Kündigungsmodalitäten gelöst werden.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
10.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
10.3 Für alle Verträge gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.
(Stand 01.11.2019)